Termine

Bei Interesse können Sie mich anrufen (06221) 37 27 46 oder mir eine E-Mail schreiben. Sie erreichen mich telefonisch in der Regel vormittags zwischen 8.00 und 8.45 Uhr. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie mich nicht immer persönlich am Telefon sprechen können, ich befinde mich dann in einem Therapiegespräch. Sie können mir eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen; ich werde mich dann rasch bei Ihnen melden, damit wir Ihr Anliegen besprechen können. In dringenden Notfällen erreichen Sie mich telefonisch über die Telefonnummer (01575) 19 12 057.


Probatorische Sitzungen

Zu Beginn haben Sie die Möglichkeit, mich und meine Arbeitsweise im Rahmen von 3 Sprechstundenterminen und 4 probatorischen Sitzungen kennen zu lernen. Wir werden uns gemeinsam ein Bild von Ihrer Situation machen, über mögliche Therapieziele sprechen und ich werde Ihnen abschließend einen Vorschlag unterbreiten, ob, wie und in welchem Zeitrahmen wir daran arbeiten könnten. Es entfallen keine Kosten für Sie.


Dauer einer Therapiestunde

50 Minuten


Kostenübernahme

Die Kosten für eine Psychotherapie werden sowohl von den gesetzlichen Krankenkassen, aber auch wenn Sie privat versichert sind, in der Regel übernommen. Für Sie entstehen dann keine Kosten. Folgendes ist dabei zu beachten:

• Gesetzliche Krankenversicherungen: Grundsätzlich übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn eine psychische Erkrankung nach den Kriterien der ICD-10 bzw. ICD-11 vorliegt. Wenn Sie sich für die Aufnahme einer Therapie entschieden haben, wird bei der Krankenkasse ein Antrag für die Genehmigung einer Psychotherapie gestellt und nach Prüfung genehmigt.

• Private Krankenversicherung: Die meisten Versicherer übernehmen die Kosten ohne Einschränkungen, je nach Vertragsklauseln gibt es jedoch bei einigen Versicherungen Begrenzungen in Bezug auf die Anzahl der Therapiestunden. Vor Beginn der Therapie ist eine Kostenübernahmeerklärung nötig, die von Ihnen beantragt werden muss.

• Beihilfe: Eine Übernahme der Kosten ist in der Regel möglich.

• Selbstzahler: in Anlehnung an die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten).

• Fonds sexueller Missbrauch: nach Antragstellung.


Schweigepflicht

Die Schweigepflicht ist in den entsprechenden Bestimmungen der Berufsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg geregelt. Danach haben Psychotherapeuten über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut oder bekannt geworden ist, zu schweigen. Wer sich also in psychologische Behandlung begibt, kann erwarten, dass alles, was der Behandler im Rahmen der Berufsausübung erfährt, vertraulich behandelt. In Ausnahmefällen (z.B. Auskünfte gegenüber Behörden) muss aber zuvor von dem Patienten eine Befreiung von dieser Schweigepflicht erteilt werden.